Die dynamische Entwicklung der Energiepreise auf den Märkten wird uns weiterhin begleiten und auch in 2024 werden die eingeleiteten Maßnahmen und Instrumente der Energiewende herausfordernde Aufgaben an uns stellen. Als dein verlässlicher Energieversorger vor Ort halten wir dich hier mit den aktuellen Themen des Energiemarktes auf dem Laufenden.
Das im Mai verabschiedete Solarpaket 1 bringt zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die für Kunden besonders relevant sind.
Ausführliche Informationen findest du hier.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Einfachere Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern: Mieter und Eigentümer können nun gemeinsam Solarstrom nutzen, ohne umfangreiche bürokratische Hürden. Auch Nebengebäude wie Garagen können für die Installation von Solaranlagen genutzt werden.
Förderung von Mieterstrom
Erweiterte Fördermöglichkeiten: Mieterstromprojekte werden nun auch gefördert, wenn die Solaranlagen auf Nebengebäuden installiert sind. Dies gilt für Wohn- und neuerdings auch für Gewerbegebäude, solange der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.
Umgang mit Überschussmengen
Einführung einer sogenannten "unentgeltlichen Abnahme", die für Bestands- und Neuanlagen mit einer installierten Leistung von unter 200 kW offen steht. Künftig können so Überschussmengen an den Netzbetreiber ohne Vergütung - aber auch ohne Direktvermarktungskosten - weitergegeben werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden, haben sogar die Möglichkeit bei installierten Leistungen bis 400 kW von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Steckersolaranlagen, die im Rahmen der vereinfachten Anmeldung in Betrieb gehen, ist diese Vermarktungsform ebenfalls vorgesehen.
Repowering von Dachanlagen
Leistungsstärkere Module ohne Schaden: Es ist nun möglich, die Module auf Dachanlagen gegen leistungsstärkere Produkte auszutauschen, ohne dass ein Schaden vorliegen muss. Der bisherige EEG-Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Dies war bisher nur für Freiflächenanlagen möglich.
Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke)
Besondere Photovoltaikanlagen
Eigene Ausschreibungssegmente: Agri-, Floating-, Moor- und Parkplatz-Photovoltaikanlagen erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment (Freiflächenausschreibungen) mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Dies soll den Ausbau dieser speziellen Anlagen fördern.
Vereinheitlichung der Netzanschlussregeln
Einheitliche Technische Anschlussbedingungen (TAB): Die Regeln für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen werden vereinheitlicht, was den Anschlussprozess für alle Beteiligten vereinfacht.
Ausgeförderte Anlagen
Die bisherige Regelungen, dass ausgeförderte Photovoltaikanlagen bis 100 kW bis zum 31.12.2027 vom Netzbetreiber den Marktwert für die ins Netz eingespeisten Strommengen erhalten, wird um 5 Jahre bis 2032 verlängert.
Ab dem kommenden Jahr sind dynamische Stromtarife für alle Energieversorger verpflichtend. So hat es der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehen, um mit ihnen die Nutzung erneuerbarer Energien langfristig zu erhöhen.
Wenn Kunden diese neuen Produkte nutzen, können sie bei Reaktionen auf Preissignale und Verbrauchsverlagerung ihren Energiekonsum und -kosten optimieren. Die Preisschwankungen entstehen dadurch, dass der Strompreis direkt die Bewegungen an der Energiebörse widerspiegelt. Bei Nutzung von Wärmepumpen, Elektromobilität und Speicherlösungen herrscht bei Niedrigpreisphasen ein hohes Einsparpotential. Bei Hochpreisphasen hingegen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko. Eine Garantie für Ersparnisse wird es nicht geben.
Aktuell arbeiten die Stadtwerke Gronau an attraktiven Tarifangeboten, die zum Jahreswechsel auf den Markt kommen.
Das Wichtigste im Überlick:
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelung ist dabei technologieoffen.
Bereits eingebaute Heizungen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Öl- und Gasheizungen dürfen im Betrieb bleiben. Erst ab dem 01. Januar 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen verboten.
Der Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird auf 55 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes reduziert.
In Bestandsgebäuden und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten wird die 65%-EE-Anforderung erst greifen, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bis dahin dürfen Gasheizungen installiert werden unter der Voraussetzung, dass sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Eine Informationsbroschüre zum Gebäudeenergiegesetz kannst du bei uns im Kundenservice an der Laubstiege 19 erhalten.
Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden - gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein.
Deshalb wurde von der Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet. Diese sehen vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden - zudem profitierst du von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dafür können diese Anlagen in ihrer Leistung durch den Netzbetreiber zeitlich begrenzt so gesteuert werden, dass bei hoher Netzauslastung Engpässe im Stromnetz vermieden werden.
Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028 oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn du bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreibst, bleibt für dich alles wie gehabt. Du musst nicht aktiv werden.
Nicht betroffen vom §14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen, die zu gewerblichen, betriebsnotwendigen Zwecken (bspw. Kühlhäuser) oder im Rahmen der KRITIS eingesetzt sind (bspw. Krankenhäuser oder andere kritische Infrastruktur).
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, wie z.B. private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), Batteriespeicher oder Klimageräte zur Raumkühlung.
Nur für Wärmepumpen und Klimageräte gilt eine Besonderheit: Sofern mehrere dieser Anlagen hinter einem Netzanschluss betrieben werden, ist die Summe der Netzbezugsleistungen maßgeblich. Liegt diese Summenleistung der Einzelgeräte über 4,2 kW, so müssen die Anlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer SteuVE rechnerisch zusammengefasst werden.
Wieso sind Heimspeichersysteme zukünftig ebenfalls vom §14a EnWG betroffen?
Heimspeichersysteme fallen ab 01.01.2024 unter den § 14a EnWG, wenn ihre Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt. Dies betrifft auch Anlagen, die hauptsächlich oder ausschließlich dazu eingesetzt werden, den Strom Ihrer PV-Anlage zu speichern. Grund hierfür ist, dass Speichersysteme mit geringfügigen Softwareupdates zukünftig auch dafür genutzt werden können, Strom zu vergünstigten Bezugspreisen aus dem Netz zu beziehen. PV-Anlagenbesitzer, die einen entsprechend großen Speicher verbauen, müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass das Gesamtsystem mit Steuerungstechnik ausgestattet wird, die dem Netzbetreiber die Dimmung ermöglicht.
Was bedeutet "Steuerung meiner Anlage durch den Netzbetreiber"?
Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und für dich als Netzkunde vor Netzüberlastungen, sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein.
Wichtig: Deine Versorgungssicherheit steht für uns an erster Stelle. Damit es für dich zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung garantiert, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Der Netzbetreiber darf dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Ich plane die Anschaffung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?
Die Neuregelung betrifft alle Anlagen, die nach dem 01.01.2024 errichtet werden und eine Leistung von mindestens 4,2 kW haben. Die angegebene Leistung gilt je Verbrauchseinrichtung – nicht in Summe.
In diesem Fall besteht für dich Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus
Modul1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder
Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises
Details
Dafür müssen deine Elektroinstallation und deine elektrischen Anlagen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Stadtwerke Gronau GmbH entsprechen.
Wie erfolgt die Dimmung und welche zusätzlichen Geräte werden für den Prozess benötigt?
Für die Dimmung sendet der Netzbetreiber ein Signal, um Geräte datenschutzkonform und diskriminierungsfrei automatisch auf minimal 4,2 kW zu dimmen. Damit die Dimmung bei dir vor Ort erfolgen kann, müssen in deinem Haushalt ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuereinrichtung verbaut sein. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway und sendet und empfängt Energieverbrauchsdaten in Echtzeit. Die Steuereinrichtung regelt dann den Leistungsfluss auf die Endverbraucher. Wie der Einbau bei dir erfolgen kann und welche Kosten damit verbunden sind, erfährst du von deinem Elektrofachbetrieb.
Ich habe bereits eine bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?
Eigentümer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, brauchen nichts zu tun. Bei Wunsch kann ein freiwilliger Wechsel in das neue 14a-Modell erfolgen. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht mehr zurück wechseln.
(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz und können ihre vor dem Jahr 2024 gewährte Netzentgeltreduzierung beibehalten, sofern kein Umbau und keine Anlagenänderung durchgeführt wurde. Auch der freiwillige Wechsel in den § 14a EnWG ist hier nicht möglich.
Wenn du einen neuen Wärmepumpenvertrag abschließen möchtest, melde dich bitte bei den Kolleg*innen im Kundencenter.
Welche Vorteile bringt mir die Neuregelung des § 14a EnWG?
Der größte Vorteil für dich als Kund*innen sind die langfristig geringeren Netzentgelte.
Diese finanzielle Entschädigung für das Dimmen deiner Verbrauchseinrichtung(en) tritt unabhängig davon in Kraft, ob der Netzbetreiber deine Anlage herunterregelt oder nicht.
Du hast die Wahl aus einem der folgenden Module:
Modul 1: Durch deinen Netzbetreiber wird ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt gewährt. Dieser beträgt für das Netz in Gronau 136,38 EUR netto im Jahr 2024. Ein separater bei den Netzen angemeldeter Zähler ist für dieses Modul optional.
Modul 2: Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird um 60 Prozent reduziert. Um dies technisch zu ermöglichen, ist ein separater bei den Netzen angemeldeter Zähler für dieses Modul zwingend notwendig. Das Modell kann mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden (in der Regel handelt es sich hier um eine Befreiung von der KWK- und Offshore-Umlage sowie eine Umlagebefreiung nach EnFG) und ist daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen geeignet. Neben hohen Verbräuchen für eine Wärmepumpe kann diesees Modul auch für dich interessant sein, wenn du mehr als ein steuerbares Gerät besitzt.
Modul 3: Wird von den Netzbetreibern erst ab dem 1. April 2025 angeboten, da die Digitalisierung im Niederspannungsbereich bislang noch nicht entsprechend ausgestattet ist. Dann wäre es bei der Wahl von Modul 1 zusätzlich möglich, sich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden. Hierbei werden vom Netzbetreiber innerhalb eines Tages verschiedene Preisstufen festgelegt. Entsprechend der Preisstufe, in der ein Verbrauch stattfindet, kann der Preis pro kWh variieren.
Die Energiepreise sind weiterhin auf einem hohen Niveau.
Auch wenn die Spitzenpreise für Strom und Gas aus dem vergangenen Jahr wieder gefallen sind, bewegen sie sich immer noch auf einem deutlich höheren Niveau als noch vor der Energiekrise. Langfristig müssen alle Verbraucher mit weiter steigenden Energiekosten rechnen. Treiber bleiben vor allem die steigenden Netzentgelte und CO2-Preise für fossile Brennstoffe. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die vom Bund 2023 auf 7% reduziert wurde und nun in 2024 wieder auf das Niveau von 19 % steigt, macht Energiesparen langfristig notwendig.
Investitionen in Energieeffizienz lohnen sich langfristig
Wenn du als Hausbesitzer, das Klima schützen und zugleich Energie sparen möchtest, solltest du in die energetische Sanierung deiner Immobilie investieren. Erhebungen des Umweltbundesamtes zufolge werden in Deutschland allein durch die Produktion von Heizwärme und Warmwasser rund 120 Millionen Tonnen CO2 produziert. Wer den Energiebedarf seines Hauses mit gezielten Maßnahmen senkt – etwa durch die Dämmung von Dach und Fassade, durch neue Fenster oder den Einbau einer neuen Heizung –, spart viel Geld und wertet seine Immobilie auf. Die Stadtwerke Gronau unterstützen mit Angeboten, die deinen Geldbeutel schonen. Moderne Heiztechnik oder die PV-Anlage zur Miete kannst du mit uns schnell und unkompliziert realisieren. Von der Planung bis zur Umsetzung. Weitere Informationen zum EnergieDach findest du hier.
Energiesparen ist gut für´s Klima
Ein bewusster Umgang mit Energie schont nicht nur das eigene Portemonnaie. Auch die Umwelt profitiert von jeder Energieeinsparung. Schließlich verursachen nicht erneuerbare Primärenergieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas einen erheblichen Teil der Umwelt- und Klimabelastungen. Die bei ihrer Verbrennung entstehenden Treibhausgase, darunter auch CO2, tragen maßgeblich zum Treibhauseffekt und damit zum Klimawandel bei. In Sachen Klimaschutz gilt daher: Die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.
Gerne beraten wir dich ganz konkret zu deinen Fragen. Vereinbare jetzt einen kostenlosen Termin mit unseren Energieberatern!