Neben unseren klassischen Energieprodukten bieten wir auch zahlreiche Serviceangebote. Als Energiemanager vor Ort beantworten wir alle deine Fragen zur optimalen Energieversorgung. So entwickeln wir smarte Lösungen für heute und für morgen: Für dich – für Gronau.
Jetzt Kunde werden!
Du willst zu den Stadtwerken Gronau wechseln? Gerne organisieren wir für dich den Lieferantenwechsel. Schließe einfach online deinen neuen Tarif ab und wir kümmern uns um alles Weitere.
Zu den TarifenOnline-Portal
Mit unserem Online-Portal hast du jederzeit Zugriff auf dein Kundenkonto. Übersichten über Zählerstände, Abschlagszahlungen und Verbräuche sind nur wenige Klicks entfernt.
So kannst du bequem von Zuhause:
PlusService Card
Mit der PlusService Card - exklusiv für unsere Stromkunden – genießt du Gronau und Epe von ihrer schönsten Seite. Denn mit der kostenlosen Kundenkarte kannst du dich über einmalige Servicevorteile und attraktive Angebote freuen.
Dein Plus
Die Übersicht aller aktuellen Angebote findest du in der Gronau Plus App – so hast du deine Vorteile immer zur Hand.
Mehr erfahrenUmzugsservice
Damit deinem Umzug nichts mehr im Wege steht, haben wir hilfreiche Informationen für dich. Mit der Checkliste behältst du alles im Blick und dank dem Übergabeprotokoll werden alle Verbräuche sauber zugewiesen.
Hier kannst du schnell und einfach eine An- und Abmeldung einer Verbrauchsstelle übermitteln.
Zum UmzugsserviceStreitbeilegungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum
Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, sind zu richten an:
Stadtwerke Gronau GmbH, Laubstiege 19, 48599 Gronau, Tel.: 02562/717-717, Fax: 02562/717 21 003, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-gronau.de.
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: (0) 30 / 27 57 240 – 0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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