
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, profitiert 20 Jahre lang von der EEG-Förderung. Inzwischen endet die EEG-Förderung bei den ersten Anlagenbetreibern. Die Stadtwerke Gronau bietet viele Optionen, wie sich die Solaranlage weiterhin wirtschaftlich nutzen lässt.
Um zu beurteilen, welche Option für dich die wirtschaftlichste ist, sind zudem verschiedene Faktoren, wie z.B. Stromverbrauch, eventuell notwendige Umrüstkosten sowie die Größe und technische Zuverlässigkeit der Anlage zu berücksichtigen. Je mehr Photovoltaikanlagen in Betrieb bleiben, desto besser ist dies für das Klima. Insoweit lohnt sich jede Überlegung zum Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen.
✔ Abrechnung wie bisher mit den Stadtwerken Gronau
✔ Vergütung zum Jahresmarktwert Solar (ca. 9,5 ct/kWh in 2021) abzüglich 0,4 ct/kWh Vermarktungskosten
✔ Automatische Zuordnung zu dieser Vermarktungsform, solange sich der Anlagenbetreiber nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.
✔ hyCLEANER mit 50 %-Rabatt zur Reinigung deiner PV-Anlage
Voraussetzung: Stromtarif bei den Stadtwerken Gronau
✔ Umrüstung der Solaranlage
✔ Abnahme der nicht eigenverbrauchten Reststrommengen durch die Stadtwerke Gronau
✔ Vergütung zum Jahresmarktwert Solar (ca. 9,5 ct/kWh in 2021) abzüglich 0,4 ct/kWh Vermarktungskosten
✔ hyCLEANER mit 50 %-Rabatt zur Reinigung deiner PV-Anlage
Voraussetzung: Stromtarif bei den Stadtwerken Gronau
✔ Auch mit Speicher erhältlich.
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Wann endet mein Anspruch auf die EEG-Förderung?
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre, zuzüglich dem der Inbetriebnahme, d.h. 20 Jahre + Restjahr. Angenommen, eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.
Was geschieht nach dem Ende der EEG-Förderung?
Post EEG bezieht sich lediglich auf das Ende der EEG-Vergütung. Für Post-EEG-Anlagen gelten weiterhin die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die sich etwa auf den Zugang zum öffentlichen Netz oder auch auf den Anspruch zur Abnahme des erzeugten Stroms beziehen. Durch das Ende der Förderung müssen Anlagenbetreiber(Innen) jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
Kann ich meine Anlage nach dem Förderende überhaupt weiterbetreiben? Was sollte ich hier im Besonderen beachten?
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen. Um die technische Zuverlässigkeit der dann in der Regel ja 20 Jahre alten Anlagenkomponenten, beispielsweise PV-Module oder Wechselrichter, zu prüfen, ist es hilfreich, einen detaillierten Technik-Check durchführen zu lassen.
Wann macht es Sinn, die Bestands- gegen eine Neuanlage auszutauschen?
Sollten bei einem Technik-Check Mängel festgestellt werden, macht eine Neuanlage Sinn. Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen. So kann ebenfalls geprüft werden, ob ein Einbau eines Batteriespeichers und/oder einer Wallbox von Vorteil bzw. Interesse sein kann.
Sollte ich einen Heimspeicher installieren?
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem kannst du deinen Autarkiegrad steigern und dich unabhängiger vom Netzbezug machen. Als Faustregel gilt, dass man rund 20% bis 25% des Jahresstromverbrauchs als Eigenverbrauch realisieren kann, mit einem Batteriespeicher rund 60%. In Ausnahmefällen sogar bis zu 70%.
Muss ich bei Eigenverbrauch die EEG-Umlage bezahlen?
Anlagenbetreiber(Innen) von ausgeförderten Anlagen müssen bei Umbau auf einen Eigenverbrauch keine EEG-Umlage entrichten, vorausgesetzt die Anlage hat höchstens eine installierte Leistung von 30 kW und es werden höchstens 30 MWh des erzeugten Stroms selbst verbraucht.
Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, obwohl meine Anlage erst in ein paar Jahren aus der Förderung fällt?
Du kannst dich schon jetzt bei den Stadtwerken Gronau über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren.
Ruf mich dazu gerne an oder schreibe mir eine Mail:
Thomas Kortbus
Leiter Netzvertrieb
02562 / 717 - 600
t.kortbus@stadtwerke-gronau.de
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