Gasnetz

Netzdaten für das Gasnetz der Stadtwerke Gronau GmbH

Netzbeschreibung:   

  

Die Stadtwerke Gronau GmbH betreibt ein örtliches Gasverteilnetz im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.) und stellt es allen Transportkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Das Gasverteilnetz umfasst dabei die Hochdruck (Nenndruck < 16 bar), Mitteldruck- und Niederdruckebene und enthält keine Teilnetze.

  

Das Erdgas der Gruppe H erfüllt in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen der 2. Gasfamilie das entsprechende DVGW-Arbeitsblatt G 260.

Die Brennwerte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Datei "Abrechnungsbrennwerte".  

    

Das Gas wird über folgende Netzkopplungspunkte bezogen:

- "Nienborger Straße" (Thyssengas GmbH)

- "Grünstiege" (Thyssengas GmbH)

- "Wieferthook" (Open Grid Europe GmbH)

  

Kapazitätsrelevante Instandhaltungen gem. § 20 (1) Nr. 7 GasNZV sind derzeit nicht geplant.

Die nach § 29 (4) GasNZV zu benennende zuständige Wetterstation für die Stadtwerke Gronau GmbH ist die Wetterstation Gronau.

Netzstrukturdaten

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet strukturelle Daten des Verteilnetzes zu veröffentlichen.

 Nachfolgend finden Sie die Netzstrukturdaten für die Stadtwerke Gronau GmbH:

Netzstrukturdaten 2023

Abrechnungsbrennwerte

Die aktuellen Abrechnungsbrennwerte finden Sie hier.

Thermische Gasabrechnung

Erläuterungen

Thermische Gasabrechnung

Netzanschluss

Nachfolgend finden Sie die rechtlichen Grundlagen für einen Netzanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Gronau GmbH:

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Technische Anschlussbedingungen

1. Gasnetzkarte:
Die gemeinsame Gasnetzkarte aller Netzbetreiber in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:

www.gasnetzkarte.de

            

2. Grund- und Ersatzversorgung:

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Dies ist bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.

  

Als Grundversorger haben wir zum 01.07.2018 das Unternehmen Stadtwerke Gronau GmbH festgestellt.

 

Nach § 38 (1) EnWG ist der Vertrieb der Stadtwerke Gronau GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung im Netzgebiet zuständig. Die Belieferung der Grund-/Ersatzversorgung erfolgt zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH.

Die Preise sowie die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie unter www.stadtwerke-gronau.de.

 

     

3. GeLi Gas:

  

Die Stadtwerke Gronau GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLi Gas) an.

    

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

    

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.