Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, diverse strukturelle und energiewirtschaftliche Daten des Verteilnetzes zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden Sie die Netzstrukturdaten für die Stadtwerke Gronau GmbH:
Energiestrukturdaten:
Netzlast 2023
Höchstentnahmelast aus vorgelagertem Netz 2023
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden 2023
Netzeinspeisung mit Spannungseben 2023
Netzverluste mit Spannungsebene 2023
Nachfolgend finden Sie die rechtlichen Grundlagen für einen Netzanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Gronau GmbH:
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Technische Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen (Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011)
Ergänzende Bedingungen zu den TAB
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag
Der Netzzugang wird allen Netznutzern auf der Grundlage des EnWGs sowie der Netzentgeltverordnung und der Netzzugangsverordnung diskriminierungsfrei gewährt.
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag
Nachfolgend die Anlagen des Lieferantenrahmenvertrags zusätzlich als separate Dateien:
Anlage 1: Preisblatt
Anlage 2: Kontaktdaten Netzbetreiber
Anlage 3a: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 3b: technischer Anhang zur EDI-Vereinbarung
Anlage 4: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung
Bitte nutzen Sie die Daten folgender Informationsblätter für jeglichen Datenaustausch mit der Stadtwerke Gronau GmbH:
Informationsblatt Netzbetreiber
Sonstiges:
Schwachlastregelung
Schwachlastbestätigung
Standardlastprofile Strom
Erlaubnisschein Strom
Wiederverkäufer-Nachweis
Speicherheizung mit getrennter Messung
Speicherheizung mit gemeinsamer Messung
Wärmepumpe mit getrennter Messung
Zertifikate
Netznutzungsentgelte
Aktuelle Preisblätter:
Preisblatt NNE Strom (01.01.2025)
Netznutzungsentgelte (Historie):
Preisblatt NNE Strom (01.01.2024)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2023)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2022)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2021)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2020)
Individuelles Netzentgelt nach § 19 (3) StromNEV
Preisblatt NNE Strom (01.01.2019)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2018)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2017)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2016)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2015)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2014)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2013)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2012)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2011)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2010)
Preisblatt NNE Strom (01.01.2009)
Individuelle Netznutzungsentgelte
Nach § 19 (2) Satz 1 Stromnev:
Gemäß § 19 (2) Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Stadtwerke Gronau GmbH haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen (MS, MS/NS, NS) ermittelt und bieten auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 (2) Satz 1 StromNEV an.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 (2) Satz 1 StromNEV sowie nach § 19 (2) Satz 2 StromNEV finden Sie hier.
Hochlastzeitfenster 2022
Sonstiges
Grund- und Ersatzversorgung
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Dies ist bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Als Grundversorger haben wir zum 01.07.2018 das Unternehmen Stadtwerke Gronau GmbH festgestellt.
Nach § 38 (1) EnWG ist der Vertrieb der Stadtwerke Gronau GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung im Netzgebiet zuständig. Die Belieferung der Grund-/Ersatzversorgung erfolgt zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH.
Die Preise sowie die gültigen allgemeinen und ergänzenden Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie unter www.stadtwerke-gronau.de.
3. Netzengpässe:
Angabe von Netzengpässen gem. § 15 (4) StromNZV:
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gronau GmbH sind
im Jahr 2018 keine Netzengpässe aufgetreten.
4. GPKE:
Die Stadtwerke Gronau GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 - GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.