Messstellen

Messstellenbetrieb

im Folgenden finden Sie relevante Verträge für den Messstellenbetrieb:

  

- für die Marktrolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers:

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Kontaktdatenblatt
 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Kontaktdatenblatt

  

- für die Marktrolle des Lieferanten:

Messstellenvertrag
    

     

  

Preisblatt:

Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Gronau
   

  

- für die Anschlussnutzer:

Messstellenrahmenvertrag-Strom-Anschlussnutzer-21-11-2017-UeB.pdf

Informationen zu modernen Messeinrichtungen & intelligenten Messsystemen

Was ist ein Messstellenbetreiber?  Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

Im deutschen Energiemarkt gibt es den Stromlieferanten, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird. Die Stadtwerke Gronau GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Gronau und Epe.

 

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Neben der Anzeige Ihres aktuellen Stromverbrauchs, werden die relevanten Stromverbrauchswerte bis zu 24 Monate im Zähler gespeichert. Durch den Einbau der neuen digitalen Zähler, legen wir schon heute den Grundstein für die zukünftige Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchssituationen.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung (mMe) und einem intelligenten Messsystem (iMsys)?

Die moderne Messeinrichtung besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist eine kommunikative Anbindung über ein Smart-Meter-Gateway möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände. Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig.  

 

Ist der Zählerwechsel verpflichtend?

Ja. Die Einbaupflicht wurde über das Messstellenbetriebsgesetz durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.

 

Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?

In der Regel rechnet der Messstellenbetreiber die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet.

 

Wie bediene ich meinen elektronischen Stromzähler?

Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Bedienungsanleitungen der in Gronau verbauten elektronischen Stromzähler.

Neben dem gewohnten, aktuellen Zählerstand werden Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt wie z.B. die aktuell aus dem Netz bezogene Leistung oder der Messwert innerhalb eines selbst gewählten Zeitraums.

 

Hinweise zum Messstellenbetriebsgesetz und intelligenten Messsystemen

Intelligente Messsysteme (fernauslesbare Zähler)  sollen zukünftig die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen. Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Um von der Flexibilität profitieren zu können, müssen zukünftig zudem Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger gesendet werden können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Mess- und Kommunikationseinheiten.

Die Umsetzung dieser Ziele soll mit Hilfe des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgen.

Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.

 

Was sind intelligente Messsysteme?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Datenübertragung der Netz- und Verbrauchswerte an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

 

Wann wird welches Messsystem eingebaut?

Aktuell werden noch keine fernauslesbaren Zähler (intelligente Messsysteme) verbaut. Erst wenn diese Technik am Markt verfügbar ist, wird mit dem Einbau begonnen. Ob Sie später eine moderne Messeinrichtung behalten oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Nur wenn Sie einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr, Erzeugungsanlagen größer als 7 kW oder steuerbare Anlagen haben, erhalten Sie künftig ein intelligentes Messsystem. Der Austausch der Stromzähler erfolgt stufenweise und wird vorher schriftlich angekündigt.

Sollten Ihr Verbrauch bzw. Ihre Erzeugungsanlage unterhalb dieser Grenzen liegen, behalten Sie Ihre moderne Messeinrichtung. Die Aufrüstung zu einem intelligenten Messsystem ist hier allerdings optional möglich, wenn auch Sie von der neuen Technik profitieren möchten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesnetzagentur.

 

 

 

Bedienungsanleitungen:

Easymeter Q3M
eBZ DD3
EFR SGM-C4
DZG DVS74
Easymeter Q3A