Messstellenbetrieb
Verträge für die Marktrolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Kontaktdatenblatt Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Kontaktdatenblatt Gas
Verträge für die Marktrolle des Lieferanten:
Weitere Informationen:
Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Messstellenrahmenvertrag für Anschlussnutzer
Anträge:
Antrag auf Nachprüfung einer Messeinrichtung
Antrag zum Ausbau einer Messeinrichtung
FAQs
Häufige Fragen
Im deutschen Energiemarkt gibt es den Stromlieferanten, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird. Die Stadtwerke Gronau GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Gronau und Epe.
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Neben der Anzeige Ihres aktuellen Stromverbrauchs, werden die relevanten Stromverbrauchswerte bis zu 24 Monate im Zähler gespeichert. Durch den Einbau der neuen digitalen Zähler, legen wir schon heute den Grundstein für die zukünftige Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchssituationen.
Die moderne Messeinrichtung besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist eine kommunikative Anbindung über ein Smart-Meter-Gateway möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände. Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig.
Ja. Die Einbaupflicht wurde über das Messstellenbetriebsgesetz durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
In der Regel rechnet der Messstellenbetreiber die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet.
Nachfolgend finden Sie die Bedienungsanleitungen der in Gronau verbauten elektronischen Stromzähler.
Neben dem gewohnten, aktuellen Zählerstand werden Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt wie z.B. die aktuell aus dem Netz bezogene Leistung oder der Messwert innerhalb eines selbst gewählten Zeitraums.
Bedienungsanleitungen:
Intelligente Messsysteme (fernauslesbare Zähler) sollen zukünftig die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen. Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Um von der Flexibilität profitieren zu können, müssen zukünftig zudem Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger gesendet werden können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Mess- und Kommunikationseinheiten. Die Umsetzung dieser Ziele soll mit Hilfe des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgen.
Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Datenübertragung der Netz- und Verbrauchswerte an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ob Sie später eine moderne Messeinrichtung behalten oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Nur wenn Sie einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr, Erzeugungsanlagen größer als 7 kW oder steuerbare Anlagen haben, erhalten Sie künftig ein intelligentes Messsystem. Der Austausch der Stromzähler erfolgt stufenweise und wird vorher schriftlich angekündigt.
Sollten Ihr Verbrauch bzw. Ihre Erzeugungsanlage unterhalb dieser Grenzen liegen, behalten Sie Ihre moderne Messeinrichtung. Die Aufrüstung zu einem intelligenten Messsystem ist hier allerdings optional möglich, wenn auch Sie von der neuen Technik profitieren möchten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).