Preisblatt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis:
Der Tarif gilt für die Belieferung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen) mit einer Mindestleistung von 4,2 kW mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 gemäß § 14a EnWG. Voraussetzung ist ein separater Zähler zur getrennten Messung des Stromverbrauchs vom Haushaltsstrom. Zur Gewährung der Netzentgeltreduzierung ist zudem die Beauftragung der Herstellung der Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtungen erforderlich. Preise werden unter Berücksichtigung von Modul 2 dargestellt. Die Preise unseres Messstellenbetriebs finden Sie hier.
Ökostrom:
100 % Strom aus erneuerbaren Energien und durch europäische Herkunftsnachweise belegt
Laufzeit und Kündigung:
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 30.09. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
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