Smart Meter: Was jetzt wirklich gilt

Wichtig zu wissen: Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Sie können den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout nicht verpassen.

Aktuell erhalten Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Gronau GmbH ein Schreiben des Berliner Unternehmens „Deutsche Messwesen GmbH“. Darin wird der Eindruck vermittelt, dass kurzfristig ein Smart Meter eingebaut werden müsse und die Empfängerinnen und Empfänger dafür selbst aktiv werden sollten.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Gronau informieren wir Sie rechtzeitig, wenn bei Ihnen ein Zählerwechsel oder der gesetzlich vorgesehene Einbau eines intelligenten Messsystems ansteht. Einen erforderlichen Termin stimmen wir direkt mit Ihnen ab.

Lassen Sie sich durch das Schreiben nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn Kosten, Laufzeit oder Leistungen für Sie nicht eindeutig nachvollziehbar sind.

Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter eingebaut werden soll, informieren die Stadtwerke Gronau GmbH Sie rechtzeitig.

Das Wichtigste im Überblick

Bis 2032 sollen die Stromzähler in Deutschland schrittweise digitalisiert werden. Dabei ist zwischen einer modernen Messeinrichtung, also einem digitalen Stromzähler, und einem intelligenten Messsystem, dem sogenannten Smart Meter, zu unterscheiden.

Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Gateway. Dadurch kann das System Messdaten sicher übertragen und bestimmte Signale empfangen.

Die Stadtwerke Gronau GmbH setzt den Smart-Meter-Rollout im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Netzgebiet um. Wenn bei Ihnen ein gesetzlich vorgesehener Einbau ansteht, informieren wir Sie rechtzeitig und vereinbaren einen konkreten Termin mit Ihnen.

Sie müssen den vorgeschriebenen Einbau nicht selbst veranlassen.

Wer einen früheren Einbau wünscht, kann diesen auf der Website der Stadtwerke Gronau beantragen.

Vorzeitiger Einbau beantragen

Bei der Deutschen Messwesen handelt es sich nicht um den grundzuständigen Messstellenbetreiber, sondern um einen wettbewerblichen Anbieter. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Werbeschreiben zu reagieren, einen Installationstermin zu vereinbaren oder einen Vertrag abzuschließen. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Weitere Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Smart Meter Einbau: Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Schreiben der Deutschen Messwesen | Verbraucherzentrale Niedersachsen

Die in dem Schreiben erwähnte Unterstützung durch den Gesetzgeber bezieht sich nicht auf eine allgemeine Förderung für den Einbau eines Smart Meters.

Reduzierte Netzentgelte können vielmehr im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelten. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher.

Erfolgt ein gesetzlich vorgesehener Zählerwechsel durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber, entstehen für den eigentlichen Austausch des Zählers in der Regel keine zusätzlichen Installationskosten.

Entscheidend sind deshalb vor allem die laufenden jährlichen Kosten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt die Deutsche Messwesen in ihrem Angebot ein Entgelt von 99 Euro pro Jahr. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind dabei nicht an dieselben gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden wie grundzuständige Messstellenbetreiber.

Bei den Stadtwerke Gronau GmbH richten sich die Entgelte nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Verbrauchs- beziehungsweise Einbaufallgruppe. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 bis einschließlich 10.000 Kilowattstunden beträgt das Entgelt derzeit 40 Euro brutto pro Jahr.

Haushalte können grundsätzlich einen anderen Messstellenbetreiber wählen. Ein Wechsel ist jedoch freiwillig und sollte sorgfältig geprüft werden.

Achten Sie insbesondere auf:

  • die jährlichen Kosten,
  • die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen,
  • mögliche Zusatzleistungen,
  • die technische und organisatorische Abwicklung sowie
  • die Folgen eines späteren Betreiberwechsels.

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Telefon:02562 717-717

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