Gartenwasserzähler – Anmeldung und Voraussetzungen

Zur Vereinheitlichung und rechtssicheren Anwendung der Satzungsregelungen werden ab dem 01.01.2027 Gartenwasserzähler nur noch anerkannt, wenn Sie die folgenden aktuellen Nachweise erbringen: 

Ihr Gartenwasserzähler muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen sowie über eine gültige Eichung oder Konformitätserklärung des Herstellers verfügen. 

Die Eichung ist in der Regel alle sechs Jahre zu erneuern. 

Benötigt werden jetzt und bei jedem Zählerwechsel folgende Fotos:

  • Gesamtaufnahme der Einbausituation des eingebauten Gartenwasserzählers
  • Nahaufnahme der Zählernummer mit Prüfsiegel (eindeutig lesbar mit Datum)
  • Nahaufnahme der Eich- beziehungsweise Konformitätskennzeichnung (CE Kennzeichnung) auf dem Zähler


Ohne diese Nachweise oder bei abgelaufener Eichung werden die Wassermengen ab dem ab dem 01.01.2027 nicht mehr bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

Für Neuanmeldungen nutzen Sie bitte den Antrag Abwasserschwundmengen Gartenzähler und senden Sie unter Angabe des Betreffs „Gartenwasserzähler“ an: kundenservice@stadtwerke-gronau.de.

Trinkwasser ist ein besonders wertvolles Gut. Gerade in den Sommermonaten und während längerer Trockenperioden hilft ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser dabei, die Versorgungssicherheit für alle zu unterstützen.