Dezember-Soforthilfen Erdgas und Wärme hier findest du alle Informationen
Im Rahmen der Energiekrise hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet. Die Dezember-Soforthilfe wurde damit wie geplant umgesetzt. Konkret bedeutete das, dass für Verbraucher für den Monat Dezember die Pflicht entfiel, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung für Erdgas und Wärme zu leisten.
Die Soforthilfe wird vom Bund bezahlt und schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr.
Beispiel Erdgas Dein Gesamtabschlag setzt sich zusammen aus: | Beispiel Wärme Dein Gesamtabschlag setzt sich zusammen aus: | |||
Strom | 80 € | Strom | 80 € | |
Gas | 170 € | Wärme | 90 € | |
Wasser | 25 € | Wasser | 25 € | |
Abwasser | 25 € | Abwasser | 25 € | |
Summe | 300 € | Summe | 220 € | |
Der zu bezahlende Gesamtabschlag wird im Dezember um den Gasanteil in Höhe von 170 € reduziert. Dein Gesamtabschlag beträgt also einmalig nur 130 €. |
Der zu bezahlende Gesamtabschlag wird im Dezember um den Wärme-Anteil in Höhe von 90 € reduziert. Dein Gesamtabschlag beträgt also einmalig nur 130 €.
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Wer bekommt die Dezember-Soforthilfe?
Die Soforthilfe vom Bund erhalten alle Haushaltskunden sowie Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden. Dies sind meist Haushaltskunden und viele kleinere und mittlere Gewerbebetriebe.
Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.5 Mio. kWh, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen und nicht auf Grundlage von Standardlastprofilen abgerechnet werden, erhalten ebenfalls die Soforthilfe.
Soziale Einrichtungen (z.B. Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Kindertagestätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, bestimmte Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe) und Letztverbraucher, die Gas im Kontext der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft beziehen, erhalten ebenfalls die Soforthilfe, auch wenn der Jahresverbrauch z.B. der Immobilie größer als 1.5 Mio. kWh ist. Wichtig! Hier ist es notwendig seinen Anspruch auf die Dezemberhilfe geltend zu machen. Hierzu musst du die Stadtwerke Gronau bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darüber informieren, dass man zu den Entlastungsberechtigten gehört. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe.
Wer hat keinen Anspruch auf die Soforthilfe?
Die Soforthilfe des Bundes greift nur, sofern du Gas oder Wärme beziehst. Daher haben beispielsweise Verbraucher, die mit Öl oder Strom heizen, keinen Anspruch auf die Soforthilfe.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch für Unternehmen, deren Jahresverbrauch größer 1.5 Mio. kWh ist (Ausnahmen gelten beispielsweise für Soziale Einrichtungen und Vermieter) und dieser via registrierender Leistungsmessung (RLM) erfasst wird. Auch Anlagenbetreiber zur Strom- und Wärmegewinnung sowie Krankenhäuser haben keinen Anspruch auf die Soforthilfe.
Wie erhalte ich die Dezember-Soforthilfe?
Je nach gewählter Zahlungsmethode zur Buchung deiner monatlichen Abschläge gibt es hier Unterschiede:
Ich habe den gesamten Abschlag für Dezember überwiesen. Was muss ich jetzt tun?
Dein zu viel gezahlter Abschlag wird in der nächsten Jahresabrechnung zusammen mit der Soforthilfe berücksichtigt und verrechnet. Grundsätzlich erstatten wir nicht zurück. Bitte kontaktiere unser Kundencenter.
Ich bin Mieter und habe keinen eigenen Gas- oder Wärmezähler in der Mietwohnung. Wann und wie erhalte ich die Dezember-Soforthilfe?
Für Mieter ohne eigenen Gas- oder Wärmezähler, ist der Vermieter der Ansprechpartner zur Abwicklung von Erstattungen!
Wie berechnet sich die Dezember-Soforthilfe?
Wichtig zu wissen: Die Minderung deines Abschlages im Dezember entspricht nicht dem tatsächlichen Erstattungsbetrag.
Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Dies wird in deiner Jahresrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet. Nähere Informationen findest du hier www.bmwk.de
Für Gas
Die Höhe errechnet sich aus 1/12 des im September für dich prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.
Für Wärme
Die Höhe errechnet sich aus dem Abschlag im September 2022 und wird multipliziert mit dem Anpassungsfaktor 1,2.
Sollte ich jetzt weiter möglichst viel Energie einsparen?
Energie einsparen ist und bleibt auch in Zukunft wichtig. Schon durch viele kleine Veränderungen im Alltag lässt sich Energie sparen, um so letztlich gemeinsam einer drohenden Gasmangellage vorzubeugen. Wie und mit welchen Schritten das funktioniert siehst du hier.
Die Gasbeschaffungsumlage ist gekippt - was nun?
Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 die Gasbeschaffungsumlage gekippt, somit ist die Umlage von netto 2,419 ct/kWh nicht fällig.
Nachdem wir alle Kunden schriftlich über die Preisanpassung informiert haben, haben wir nun die freudige Nachricht, dass die Gasumlage nicht in Rechnung gestellt wird. Für die aktuell abgebuchten Abschlagsbeträge wird kurzfristig eine Rückabwicklung durchgeführt, so das Sie automatisch eine Gutschrift auf Ihr Bankkonto erhalten. Auch die zukünftigen Abschläge werden wir entsprechend um die Kosten der Gasbeschaffungsumlage reduzieren.
Sie haben Ihren Abschlag zusätzlich erhöht? Dann erhalten Sie in den nächsten Tagen Post von uns mit weiteren Informationen.
Sobald es weitere Umsetzungsdetails in Hinblick auf eine Gaspreisbremse gibt, werden wir unsere Kunden selbstverständlich informieren.
Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?
Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil und die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet. Wir empfehlen den aktuell gehaltenen Lagebericht der Bundesnetzagentur für weitere Informationen. Lagebericht lesen
Warum wird die Gasspeicherumlage erhoben?
Weitere Informationen zur Energiesicherheit und volle Gasspeciher findest du bei der Bundesregierung
Mit welchen Mehrkosten muss ich rechnen?
Die aktuelle Lage ist auf Grund des Krieges in der Ukraine von Unsicherheit geprägt, das zeigt sich auch an den Energiemärkten. Eine Vorhersage, wie und wann sich die Energiepreise ändern, ist daher nahezu unmöglich.
Du kannst dir aber sicher sein, dass wir dich weiterhin zuverlässig versorgen werden.
Was kann ich tun um Energie zu sparen?
Hier findest du viele hilfreiche Tipps und Anregungen um Energie zu sparen.
Wie kann ich Zahlungsschwierigkeiten vermeiden?
Melde dich bei Zahlungsproblemen bitte rechtzeitig bei uns. Wir können dann gemeinsam eine Lösung finden.
Was tun die SWG selbst?
Die Stadtwerke sind ISO 50001 zertifiziert und haben über ein aktives Energiemanagement ihren Energieverbrauch in den letzten Jahren stetig gesenkt und halten daran fest.
In den letzten 10 Jahren haben die Stadtwerke so über verschiedene Maßnahmen in den Bädern eine Energieeinsparung von ca. 40 % erreicht. Aktuell sparen wir in der Hallenbadsaison 2022/23 über eine Absenkung der Wassertemperatur im Hauptdecken und eingeschränkte Öffnungszeiten der Großrutsche mind. 12 % Energie ein.
Unser Verwaltungsgebäude haben wir von 2018 – 2022 energetisch saniert. Besonders die neue Teilfassade und die neue Lüftungsanlage wirken sich positiv auf den Energieverbrauch aus. Treppenhäuser und Flure werden derzeit nicht beheizt. Als öffentliches Gebäude halten wir uns selbstverständlich an die Vorgaben der Bundesregierung in Sachen Raumtemperatur.
Mit den PV-Anlagen auf und am Gebäude sowie einem Regenwasserspeicher unter dem Parkplatz haben wir ökologisch wertvolle und nachhaltige Projekte umgesetzt.
In weiterer Planung sind:
› Solargründach auf dem Neubaudach
› Umwandlung von Kiesdächern in Gründächer
› Fassadenbegrünung an Garagenwänden
› Ökologische Sanierung der weiteren Parkplatz- und Hofflächen
Erneuerbare Energien
Die Sonne ist eine riesige Energiequelle, die uns nahezu unbegrenzt zur Verfügung steht. Mit Photovoltaik-Anlagen lässt sich diese Energie nutzen und Strom erzeugen. Entweder für den Eigenverbrauch oder aber zur Einspeisung ins Netz. Da freut sich die Umwelt und der Geldbeutel. Wann lohnt sich für mich eine PV-Anlage, wie kann ich eine lange Lebensdauer und Rentabiltität sicherstellen und wie lässt sich der eigenerzeugte Strom am besten nutzen? Fragen auf die wir Antworten haben.
Mehr erfahrenE-Mobilität
Elektromobilität ist schon längst keine Zukunftsmusik mehr. Gute Gründe gibt es genügend. An erster Stelle stehen sicherlich die ausbleibenden Emissionen, wodurch das Klima geschützt wird. Die elektronischen Flitzer bieten aber auch jede Menge Fahrspaß. Gekoppelt mit den Ersparnissen beim Tanken ein interessantes Modell.
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