Rechtliche Hinweise Ladekarte

Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Ausgabe der Ladekarte und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat ordentlich in Textform gekündigt werden.

Das Recht der SWG zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die SWG zur Sperrung der Karte berechtigt ist.

Abrechnung / Zahlungsbestimmungen / Folgen der Nichtzahlung

Die Abrechnung des vereinbarten Nutzungsbeitrages erfolgt quartalsweise nach Ablauf eines jeden Quartals bzw. bei unterjähriger Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Der Kunde ist zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts verpflichtet. Der erste Monatsbeitrag wird nach Beantragung der Ladekarte fällig. Die weiteren Monatsbeiträge werden jeweils zum 01. eines jeden Monats zur Zahlung fällig, sofern nicht gekündigt wird. Fällt der 01. auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Beitragseinzug auf den nächstfolgenden Werktag.

Rücklastschriftkosten werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren.

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, kann eine Deaktivierung der Ladekarte erfolgen. Die Ladekarte wird wieder aktiviert, wenn der Zahlungsrückstand in voller Höhe ausgeglichen ist.

Im Falle des Verlustes der Karte, ist der Nutzer so lange zur Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts verpflichtet, bis er den Verlust meldet und die SWG die Karte sperren können.

Die SWG bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer ad-hoc Nutzung der Ladestationen per App an. Hierfür ist ein gültiges Konto bei einem Zahlungsdienstleister erforderlich. Dem Nutzer steht es frei, auch diesen Zugang zur Ladeinfrastruktur zu nutzen. Eine Verrechnung der so abgerechneten Ladevorgänge mit der monatlichen Gebühr für die Tankkarte erfolgt nicht.

 

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