Anmeldung einer steckfertigen Erzeugungsanlage

Dieses Formular gilt nur für steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 VA.

Anlagenbetreiber
Anlagenstandort
Anlagedaten

Ich bestätige:

  • Die Richtigkeit der oben genannten Angaben
  • Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht.
  • Mein Zähler soll – sofern nicht bereits vorhanden - von der Stadtwerke Gronau GmbH gemäß den Regelungen des MsBG auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. Intelligentes Messsystem gewechselt werden. Sollte die Stadtwerke Gronau GmbH nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, werde ich den Zählerwechsel bei diesem veranlassen.
  • Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren steckerfertigen PVAnlagen betrieben.
  • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel Entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat liegt vor und dieser Anmeldung bei.

Ergänzende Hinweise:

  • Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
  • Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter
  • https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.
  • Falls die Leistung des Wechselrichters auf 600 VA begrenzt wurde, ist ein entsprechender Nachweis des Elektroinstallateurs oder des Herstellers einzureichen.