1 Präambel

(1) Die Europäische Union, Deutschland und Nordrhein-Westfalen haben sich ehrgeizige
Klimaschutzziele gesetzt. Spätestens 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.


(2) Wasserstoff eignet sich als Alternative zu fossilen Energieträgern und wird daher ein wichtiger
Eckpfeiler für eine klimaneutrale Zukunft sein. Im Rahmen verschiedener politischer
Wasserstoffstrategien wurde der Hochlauf von (klimaneutralem) Wasserstoff über alle Sektoren
hinweg skizziert. Neben industriellen Anwendungen besteht insbesondere im Mobilitätssektor
großes Potenzial.


(3) Die Stadtwerke Gronau wollen den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in der Region vorantreiben. Die
Wasserstoffmobilität ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein. Der Interessent
unterstützt das Vorhaben der Stadtwerke Gronau und interessiert sich für die Rolle der
Wasserstoffmobilität in der Region.

2 Ziele

(1) Übergeordnetes Ziel ist es, Klimaschutz, Energie, Mobilität und technologische Innovation zu
vereinen. Der Wandel zu einer klima- und umweltschonenden Mobilität soll ökonomisch und
ökologisch erfolgreich vorangetrieben werden. Gemeinschaftlich möchten Akteure der Wirtschaft mit
den Stadtwerken Gronau grünen Wasserstoff als Energieträger der Zukunft und Schlüssel zur
Energie- und Mobilitätswende voranbringen.


(2) Die Parteien verfolgen bzw. unterstützen folgende konkrete Ziele:
a. Entwicklung, Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftankstelle
b. Nutzung und weiterer Ausbau regenerativer Energieformen, insbesondere für den
Verkehrssektor
c. Einheitliche Umstellung des kreisweiten ÖPNV auf eine wasserstoffbasierte Technologie
d. Umstellung der Fuhrparks von möglichst vielen gewerblichen Betrieben, Logistikern und
weiteren Mobilitätsdienstleistern u. a. auf wasserstoffbasierte Fahrzeuge

3 Gegenstand der geplanten Zusammenarbeit

(1) Die Stadtwerke Gronau beabsichtigen, eine Wasserstofftankstelle in Gronau zu errichten, die es
LKWs und PKWs ermöglicht, zuverlässig und zu wettbewerbsfähigen Preisen Wasserstoff zu
tanken. Der Baubeschluss kann allerdings erst gefasst werden, wenn mehrere Interessenten ihre
Bereitschaft signalisieren, die neue Wasserstofftankstelle regelmäßig zu nutzen.


(2) Der Interessent hat Interesse daran, mehr über Wasserstoffmobilität zu erfahren, und kann sich
vorstellen, mindestens einen LKW oder PKW mit Wasserstoffantrieb anzuschaffen. Dazu benötigt er
einen gesicherten Zugang zu passender Betankungsinfrastruktur in Gronau. Der Interessent plant im
Falle der Anschaffung eines Wasserstofffahrzeugs die Nutzung der Wasserstofftankstelle der
Stadtwerke Gronau.


(3) Die beiden Parteien vereinbaren, bei der Erreichung der genannten Ziele partnerschaftlich
zusammenzuarbeiten. Die Parteien halten fest, dass sie sich hinsichtlich des Zeitplans und des
weiteren Vorgehens ihrer Vorhaben regelmäßig auf dem Laufenden halten.


(4) Die Stadtwerke Gronau planen die Einrichtung eines „Runden Tischs Wasserstoffmobilität“, der das
Ziel hat, an Wasserstoffmobilität interessierte Akteure zusammenzubringen und einen Austausch zu
ermöglichen.


(5) Mit dieser Absichtserklärung begründet sich weder der Anspruch auf den Bau einer
Wasserstofftankstelle noch der Anspruch auf die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen.
Umgekehrt besteht daher keine Pflicht zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle oder zur
Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen.

4 Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

(1) Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet
automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am
31.12.2026, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser
Absichtserklärung schriftlich vereinbart.