Auskünfte rund um den Kanalbau

Mit dem Geographischen Informationssystem GIS bieten wir den Bürgern eine kostenlose Datenbasis für Planauskünfte, die den Anschlussbereich ihrer Grundstücksentwässerung recherchieren oder ihren Kontrollschacht ausfindig machen wollen.
Auch für Architekten, die ein Haus planen und dabei die Anschlusssituation einbeziehen müssen, bietet das GIS alle notwendigen Informationen.

Planauskunft

Die kostenlose Planauskunft gibt Bürgern eine Rekonstruktionsmöglichkeit über die Anschlusssituation der privaten Grundstückentwässerungsleitungen. Dies ist zum Beispiel hilfreich wenn der Kontrollschacht, der satzungsgemäß (siehe Abwasserbeseitigungssatzung) an der Straße direkt hinter der Grundstücksgrenze liegt und für Inspektionen frei zugänglich sein muss, verdeckt ist.

Neben den beratenden Hilfestellungen zur Rekonstruktion der Anschlusssituation wird auch auf die Kontrollschachtfunktion und der Erforderlichkeit der notwendigen Rahmenbedingungen hingewiesen. Bei einer Planauskunft für Architekten geht es in der Regel um Neubauten und eventuell die einhergehende Neuerstellung von Hausanschlüssen.

Hier geht´s zur Planauskunft. Jetzt Auskunft einholen

Entwässerungsantrag

Im Zuge eines Bauantragsverfahrens können Sie an das Abwasserwerk einen Entwässerungsantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen sind dafür in dreifacher Papierform einzureichen. Konkret werden dafür benötigt:

  • Ein bemaßter Lageplan des Gebäudes auf dem Grundstück,
  • ein Entwässerungsplan
  • und ggfs. eine Übersichtskarte des Grundstücks.

Zusätzlich sind diese Unterlagen in digitaler Form (PDF-Format) vorzulegen.

Überprüft wird darauf hin die generelle Erschließbarkeit, als auch die maximale hydraulische Belastungsgrenze bezogen auf das kommunale Kanalnetz sowie die Satzungskonformität. Das kann dazu führen, dass noch bauliche Änderungen veranlasst und weitere Nachweise zu erbringen sind. So müssen zum Beispiel bei einer Überschreitung der hydraulischen Belastungsgrenze, private Rückhaltungen von Niederschlagsabflüssen (Stauraumkanal, Regenrückhaltebecken oder sonstige Maßnahmen) veranlasst werden. Für Flächen über eine Größe von 800 m² Versiegelung wird darüber hinaus auch auf die DIN-gemäße Erstellung eines sog. Überflutungsnachweises (gem. DIN 1986-Teil 100) hingewiesen.

Neuanschlüsse und Kleinbaumaßnahmen

Sollte sich bei einer Neuplanung von Gebäuden die Notwendigkeit für einen neuen Grundstücksanschluss ergeben, so ist dieser beim Abwasserwerk zu beantragen. Das Abwasserwerk erstellt dann den neuen Grundstücksanschluss vom Hauptkanal, der i.d.R. im Straßenbereich liegt, bis kurz hinter der privaten Grundstücksgrenze. Von dort aus beginnt dann der private Bauherr mit einem satzungskonformen Kontrollschacht mit seiner privaten Grundstücksentwässerung. Kommt es am städtischen Kanalnetz zu unverhofften Defekten, wie z.B. Kanaleinbrüche bis hin zu oberflächigen Absackungen, so sind diese schnellst möglich baulich zu sanieren, sodass Kleinbaumaßnahmen notwendig werden.

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