Der Kanalanschlussbeitrag als auch die Abwassergebühr werden durch die Stadt Gronau erhoben und dienen der Finanzierung der städtischen Abwasseranlage.
Ein Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück erhoben, sobald es erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen wird. Er stellt die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück dar. Der Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück und die jeweilige Anschlussart (Regenwasseranschluss und/oder Schmutzwasseranschluss) nur einmal erhoben.
Er beträgt insgesamt 3,83 Euro pro qm der zu veranlagenden Fläche ( 0,77 Euro Regenwasseranteil / 3,06 Euro Schmutzwasseranteil).
Die Abwassergebühr wird für die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Sie ist somit die fortlaufende Gegenleistung für bestimmte Zeiträume der Inanspruchnahme und Nutzung der Einrichtung.
Getrennter Gebührenmaßstab | Gebühr |
2022: Schmutzwassergebühr je cbm Abwasser: Bezugsgröße ist grundsätzlich der Trinkwasserbezug. Abrechnung erfolgt durch die Stadtwerke Gronau. | 2,15 € |
2022: Niederschlagsgebühr pro m2 Bezugsgröße ist die Summe der abflusswirksamen Flächen. Abrechnung erfolgt durch die Stadt Gronau/Fachdienst Finanzmanagement u. Steuerwesen. | 0,39 € |
Gebührensätze für die Abfuhr und Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Gültigkeit durch die Satzung über die Entsorgung von Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Gronau (Westf.) vom 27.01.2022. | |
Grundgebühr pro Abfuhr: Abfuhrintervalle sind in der o.g. Satzung unter § 6 geregelt. | 10,00 € |
Arbeitsgebühr für den Grubeninhalt aus Kleinkläranlage je angefangenen halben cbm | 22,05 € |
Arbeitsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben je angefangenen halben cbm | 10,14 € |
Kleineinleiterabgabe Bewohner/Jahr | 17,90 € |
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist lediglich für Schmutzwasser möglich. Diese erfolgt nach § 10 der Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeseitigungssatzung - vom 27.01.2022.
Sie haben Fragen zur Gebührenbefreiung? Rufen Sie uns gerne an.
Fragen zur Flächenerfassung beantwortet Frau Schepers-Engel
Tel.: 02562 / 12-385 oder unter u.schepers-engel (at) gronau.de.
Fragen der allgemeinen Verwaltung bitte an Claudia Rolving
Tel.: 02562 / 717-901 oder unter c.rolving (at) stadtwerke-gronau.de.
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