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Stadtwerke Gronau geben den Steuervorteil an ihre Kunden weiter

Torbogen über dem Kundeneingang der Stadtwerke

Am Montag, 29. Juni 2020, verabschiedet noch der Bundestag das zweite Corona-Paket, dessen zentraler Punkt auch eine sechsmonatige Absenkung der Mehrwertsteuer (MwSt) ab dem 1. Juli ist. Die gültigen MwSt-Sätze werden dann von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Das betrifft auch Energielieferungen wie Strom und Gas mit zur Zeit 19 Prozent sowie Wasser mit sieben Prozent.

 

„Diesen Steuervorteil geben wir selbstverständlich gerne an unsere Kunden weiter,“ sagt dazu Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Drepper. „Die reduzierten Steuersätze passen wir automatisch im Abrechnungssystem an. Die Kunden werden dazu aber auch schriftlich informiert.“

 

Bei einer Senkung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 beträgt der finanzielle Vorteil für einen Haushaltskunden in der Grundversorgung etwa 33 Euro. Der Wert ist gerundet und berechnet für einen Jahresverbrauch von durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden (kWh) Strom, 20.000 kWh Gas und 120 Kubikmeter Wasser.

 

Stadtwerke Gronau-Kunden müssen nichts tun, um diesen Steuervorteil zu genießen. Wer eine Reduzierung seiner Abschläge wünscht, sollte das Kundencenter der Gronauer Stadtwerke kontaktieren – per Telefon unter 02562/717-717, per Mail an kundenservice@stadtwerke-gronau.de oder persönlich am Hofkamp 8 a in Epe.

 

Ebenso können Kunden zeitnah ihre aktuellen Zählerstände für die Abgrenzung in der Jahresabrechnung 2020 dem Kundencenter online oder persönlich mitteilen. Sollten die Stadtwerke keine Nachricht erhalten, errechnen sie die anteiligen Verbrauchswerte unter Berücksichtigung von Gewichtungstabellen und Wetterdaten automatisch. Dazu Dr. Drepper: „Wenn sich im persönlichen Verbrauchsverhalten in einem Haushalt über den Jahresverlauf nichts maßgeblich verändert hat, ist das schon ein sehr genaues und verlässliches Verfahren.“