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| Presse

Noch keine rechtskräftige Entscheidung

Glasfaser-Rechtsstreit zwischen Stadtwerke Gronau und Deutsche Glasfaser:

Wie heute bekannt geworden ist, hat das OLG Hamm im einstweiligen Rechtsstreit der Stadtwerke Gronau GmbH gegen die Deutsche Glasfaser (DG) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine ablehnende Entscheidung getroffen. Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Drepper sieht die Rechtslage nach wie vor anders: „Die im Jahr 2013 mit der DG geschlossenen Verträge enthalten meines Erachtens eine wirksame Verpflichtung der DG zur Kooperation mit den Stadtwerken. Wir stehen von unserer Seite dazu.“

 

Mit der Ablehnung der Eilanträge ist jedoch noch keine rechtskräftige Entscheidung darüber getroffen, ob die Deutsche Glasfaser ohne Beteiligung der Stadtwerke Gronau beim Glasfasernetzausbau in Gronau tätig werden darf. Eine solche endgültige Prüfung bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

 

Dessen ungeachtet treiben die Stadtwerke ihre eigenen Ausbaupläne für das Glasfasernetz mit Hochdruck weiter voran. Während im Pilotgebiet um die Georgschule in Epe schon kräftig gebaut wird, steht der Ausbaubeginn im Pilotgebiet rund um die Pestalozzischule in Gronau unmittelbar bevor. In beiden Gebieten haben rund 70 Prozent der Hauseigentümer im Rahmen der Bündelungsaktion bis Ende Mai einen kostenlosen Hausanschluss an das Glasfasernetz der Stadtwerke bestellt.

 

Auch die vorläufige Interessensbekundung in den übrigen Stadtgebieten liegt mit einer Quote von bisher schon rund 30 Prozent auf absolutem Erfolgskurs und unterstreicht das große Interesse der Gronauer und Eperaner am Glasfaserangebot der Stadtwerke. „Dieser riesige Zuspruch und das tolle Feedback unserer Kunden bestätigt uns in unserem Vorgehen und freut uns wirklich sehr,“ so Dr. Drepper abschließend.