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EEG-Umlage sinkt zum 1. Juli 2022 auf „Null“

Seit 2000 diente die EEG-Umlage dazu, die Förderung von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Ab dem 1. Juli 2022 entfällt sie.

Ab dem 1. Juli 2022 ist laut Gesetzgeber eine Absenkung der sogenannten EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energien Gesetz) auf 0,00 Cent umzusetzen. Alle Letztverbraucher sollen von der Absenkung in voller Höhe profitieren – 3,723 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Bei einem Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 kWh Strom entspricht das etwa 78 Euro brutto für die zweite Jahreshälfte 2022.

„Wir freuen uns, dass wir unsere Kunden bei den momentanen Preis-Kapriolen zumindest darüber etwas entlasten können,“ so Marion Brüning, Centerleiterin Handel und Vertrieb bei den Stadtwerken Gronau. „Die neuen Preise sind bereits in allen Stromtarifen hinterlegt. Die Verrechnung erfolgt am Jahresende über die Jahresverbrauchsabrechnung und wird auch für die Kunden transparent auf der Rechnung dargestellt. Wichtig für die Kunden: Sie müssen sich selbst um nichts kümmern.“