Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir Ihre Fragen und unsere Antworten darauf gebündelt. Haben Sie eine Frage, die hier nicht steht?


  • Allgemein


Wie lautet die Telefonnummer bei Fragen zur Rechnung und ähnlichem?

Wir haben für unsere Kunden eine Info-Line eingerichtet, unter der Sie Ihren kompetenten Ansprechpartner erreichen.
02562/717 717

Was ist bei einer Störung zu tun?

Bei Schäden an Stadtwerke-Leitungen, an Hausanschlusskästen, an Hausabsperrvorrichtungen und bei Gasgeruch rufen Sie bitte unseren Entstörungsdienst an. Er ist Tag und Nacht einsatzbereit!
02562/302 2

Abschlagsbetrag - was ist das?

Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlagbetrages leisten Sie eine Vorauszahlung für Ihre Jahresrechnung. Am Ende des Jahres oder bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme ermittelt und der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Haben Sie zuviel bezahlt, bekommen Sie den Restbetrag ausgezahlt. Haben Sie zuwenig bezahlt, wird Ihnen der restliche Betrag in Rechnung gestellt.

Wann ist der Abschlagsbetrag fällig?

Der Abschlagsbetrag ist jeweils zum 1. des Folgemonats fällig. Beispiel: Abschlag für Monat Januar ist fällig zum 1. Februar.

Wie ermittelten sich die neue Abschlagszahlung?

Grundlage für die neuen Abschläge sind die Verbrauchsmengen in dem abgerechneten Zeitraum unter Berücksichtigung der zurzeit gültigen Preise und Abgabesätze. Sollten sich Ihre zukünftigen Jahresverbrauchsmengen erheblich ändern, geben Sie uns diese bitte bekannt, damit wir den Abschlagsbetrag anpassen können.

Was muss ich bei einem Umzug/Wohnungswechsel beachten?

Teilen Sie uns bitte schriftlich 2 Wochen vor Ihrem Auszug Ihre Kunden-Nr., Ihre neue Anschrift und Ihren Wohnungsnachfolger mit. Am Tage des Umzugs oder bei Beendigung des Versorgungsverhältnisses lesen Sie bitte die Zähler ab - möglichst gemeinsam mit dem Wohnungsnachfolger oder mit dem Hauseigentümer. Teilen Sie uns die Zählerstände bitte schriftlich mit. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei versäumter Kündigung für die Bezahlung aller weiteren Verbrauchskosten haften (§ 32 AVBV).

Gern senden wir Ihnen auch unsere praktische Umzugsmitteilungskarte zu. Email oder Anruf genügt!

  • Strom

Ich möchte ökologisch erzeugten Strom!

Wir bieten Ihnen zwei Ökostromprodukte an: Bei Strom „Natur“ erhalten Sie regenerativ erzeugten Strom mit TÜV-Zertifikat – für einen Aufpreis von nur 1 € pro Monat!
Für alle, die aktiv den Ausbau von regenerativen Energien fördern möchten, bietet sich unser Ökostromprodukt energreen an. Bei "energreen" können Sie selbst bestimmen, ob Ihr Strom-verbrauch zu 25, 50 , 75 oder 100 Prozent aus regenerativ erzeugtem Strom besteht. Der Aufpreis, den Sie zahlen, wird in die Errichtung von neuen Anlagen in Gronau und unserer Region investiert.

Was ist Leistung?

Leistung ist die zu einem Zeitpunkt benötigte elektrische Energie gemessen in Kilowatt (kW).

Was ist ein verbrauchsabhängiger Leistungpreis?

Ein verbrauchsabhängiger Leistungspreis ist der Preis je kWh für die individuell genutzte Leistung.

Was ist elektrische Arbeit?

Elektrische Arbeit ist die zu einem Zeitpunkt genutzte bzw. gemessene elektrische Energie in Kilowattstunden (kWh). Arbeit = Leistung x Zeit

Was ist der Arbeits- und Grundpreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis je kWh, für die vom Kunden genutzte elektrische Arbeit. Der Grundpreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr) sowie Messung und Verrechnung ab.
Was ist der Unterschied zwischen Wechsel- und Drehstrom?
Wechselstrom ist Strom mit einer Phase plus Neutral-Leiter (230 Volt). Drehstrom hingegen ist Strom mit drei Phasen plus Neutral-Leiter (400 Volt).

Was ist ein Stromwandlersatz?

Ein Stromwandlersatz ist ein Hilfsmittel zur Verbrauchsmessung bei hoher Leistung.

Was beinhaltet das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern (Wind, Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse, Klärgas, Deponiegas, Grubengas) fördern, um den Anteil erneuerbarer Energie am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Dazu sind Vergütungen für den Strom in Abhängigkeit ihres Energieträgers festgelegt. Jeder Stromlieferant ist verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Strombezugsmenge aus regenerativ erzeugtem Strom aufzunehmen. Preis und Mengenanteil werden vom Übertragungsnetzbetreiber nach einem Umlageverfahren ermittelt und den weiterverteilenden Unternehmen berechnet.

Was beinhaltet das KWK-Gesetz?

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz unterstützt die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen, d.h. Strom- und Wärmeerzeugung in einem Prozess), die auch bei uns eingesetzt werden. Die Förderung ist gesetzlich festgelegt und wird auf alle Stromverbraucher umgelegt und findet sich in den Netznutzungsentgelten wieder. Im Allgemeinen werden diese Kosten durch die Netzbetreiber an ihre Kunden weitergegeben. Bei den Stadtwerken Gronau sind diese Kosten bereits einbezogen.

  • Gas


Gibt es eine Preisgarantie für die Erdgaspreise?

Ja, unsere seit dem 01.10.2008 gültigen Erdgaspreise der Grundversorgung  garantieren wir Ihnen bis zum 30.09.2009. Bis dahin wird es keine Erdgaspreiserhöhung in der Grundversorgung geben.

Was ist der Stammkundenrabatt der Stadtwerke Gronau und wann erhalte ich ihn?

Ab dem 01.10.2009 gewähren die Stadtwerke Gronau allen grundversorgten Kunden einen Stammkundenrabatt in Höhe von 0,25 ct/kWh (netto) auf den Arbeitspreis. Der Stammkundenrabatt wird mit der Jahresrechnung verrechnet. Sie müssen nicht aktiv werden, um den Stammkundenrabatt zu erhalten – Sie müssen uns nur die Treue halten.

Was tun die Stadtwerke Gronau gegen die steigenden Erdgaspreise?

Einige Dinge können wir als kleiner lokaler Energieversorger ändern, andere nicht. Was wir zum Beispiel tun können, ist, unsere Beschaffung zu optimieren. Damit sind wir weitaus unabhängiger als bisher. Gegenüber den steigenden Weltmarktpreisen sind wir aber leider machtlos. Diese sind Folge gestiegener Nachfrage. Deshalb führen unsere verbesserten Einkaufsbedingungen auch leider nicht zu Preissenkungen sondern lediglich dazu, dass die Preise langsamer steigen. Machen Sie den Preisvergleich. Sie werden sehen, dass die Stadtwerke Gronau vergleichsweise günstige Energiepreise haben.
Über die Angemessenheit unserer Preisanpassungen wachen übrigens auch das Kartellamt und die Bundesnetzagentur. Würde ihnen eine Preiserhöhung ungerechtfertigt erscheinen, so dürften wir diese überhaupt nicht durchführen. Kontrollen unserer Preise hat es in der Vergangenheit häufiger gegeben. Beanstandungen bisher noch nie.

Wer „macht“ den Erdgaspreis?

Der Erdgaspreis setzt sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen. Der Anteil der Steuern und Abgaben am Erdgaspreis beträgt für den Endverbraucher mittlerweile mehr als ein Viertel. Tatsächlich hat sich seit 1998 der Staatsanteil durch Steuern und Abgaben auf den Gaspreis fast verdoppelt! Auf diese Entwicklung haben wir als Stadtwerke leider keinen Einfluss. Ungefähr die Hälfte der Kosten entfallen auf den Einkauf. Weniger als ein Fünftel schließlich nehmen die Stadtwerke selber ein. Davon werden unter anderem der Netzbetrieb, die Kundenberatung und die Instandhaltung der Infrastruktur finanziert.
 



Wenn Gewinne übrig bleiben, kommen diese zu 100% dem Haushalt der Stadt Gronau zugute.

Was geschieht mit dem Gewinn der Stadtwerke Gronau?

Die erwirtschaftete Marge fließt ohne Zweckbindung in voller Höhe in den städtischen Haushalt, da die Stadtwerke Gronau eine 100-prozentige Tochter der Stadt Gronau sind. Gäbe es die Stadtwerke Gronau nicht, würde der Erdgaspreis nicht sinken. Das zeigen Preisvergleiche mit Städten, die keine eigenen Stadtwerke haben. Die Gewinne kämen dann allerdings nicht mehr der Stadt Gronau zugute sondern wahrscheinlich einem der Energieriesen.

Was spricht für Erdgas?

Viele Gründe sprechen für Erdgas. 1. Erdgas ist preiswert. 2. Wer mit Erdgas heizt, spart einen Kellerraum. 3. Wer mit Erdgas heizt braucht sich nicht darum zu kümmern, ob der Ölpreis gerade dann auf Rekordniveau ist, wenn der Tank leer ist. Viele Kunden überzeugt aber das vierte Argument: Der Umweltschutz. Unter allen fossilen Brennstoffen ist Erdgas der umweltschonendste. Wenn Sie mit Erdgas heizen, können Sie ein „reines Gewissen“ haben. Die Verbrennung von Erdgas verursacht zum Beispiel nur geringe Stickstoffoxid- und Kohlenmonoxid-Emissionen. Es bildet bei der Verbrennung im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen am wenigsten Kohlendioxid. Das Klimagas Kohlendioxid schädigt unter anderem die Ozonschicht und ist für den Treibhauseffekt mit verantwortlich. Erdgas bildet25 % weniger Kohlendioxid als leichtes Heizöl. Gegenüber Steinkohle beträgt die Einsparung rund 40% und gegenüber Braunkohle sogar rund 50%. Erdgas verbrennt nahezu russfrei und hat eine besonders gute Umweltbilanz bei Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Kohlenmonoxiden.

Wie sicher ist die langfristige Versorgung mit Erdgas?

Von den erschlossenen Erdgasreserven sind ca. 30% gefördert. Bezogen auf diese Fördermenge ergibt sich laut BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) eine sichere Versorgung mit konventionellem Erdgas bis knapp über das Jahr 2060 hinaus. Werden die Erdgasressourcen hinzugerechnet, reichen die Vorräte bis Mitte des nächsten Jahrhunderts unter der Annahme gleich bleibender Förderung. Die Erdölreserven hingegen reichen unter derzeitigen Voraussetzungen nur noch 43 Jahre.

Gibt es Alternativen zu Erdgas?

Ob Heizöl eine Alternative ist, müssen Sie selbst wissen. Am besten hilft hier ein Preisvergleich. Drei von vier Haushalten entscheiden sich beim Neubau für Erdgas. Das spricht sicher für sich. Eine weitere Alternative zu Erdgas könnten Holzpellets oder der Einbau einer Wärmepumpe sein. Informationen zu zukunftsträchtigen Energien finden Sie im Bereich Energie und Innovation oder Sie kontaktieren unseren Energieberater Thomas Kortbus (02562/717 600)

Wie sicher ist Erdgas?

Gasleitungen, Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht temperaturbeständig. Damit ist die Gasleitungsanlage sogar in einem Brandfall sicher. Strenge Sicherheitsbestimmungen gewährleisten, dass das Störfallrisiko äußerst gering ist. Wenn Medien über Gasexplosionen berichten, stellt sich in 99% der Fälle mutwillige Manipulation als Ursache heraus.

Was ist die Gaspreisbindung?

Erdgas steht im Wettbewerb mit leichtem Heizöl. Erdgaspreise sind deshalb unter anderem an den Preis für leichtes Heizöl gebunden. Steigen die Heizölpreise, steigen auch die Erdgaspreise. Fallen die Heizölpreise, fallen auch die Erdgaspreise. Dabei reagieren die Erdgaspreise aber nicht auf jeden kurzfristigen Ausschlag der Heizölpreise, sondern es werden Mittelwerte mehrerer Heizölpreisnotierungen der jüngsten Vergangenheit zugrunde gelegt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass kurzzeitige Preisausschläge, wie sie beim Heizöl durchaus vorkommen können, vermieden werden. Wer einmal in einer Hochpreisphase seinen Öltank füllen musste, kann davon ein Lied singen. Ob die so genannte Gaspreisbindung Vorteile oder Nachteile für den Verbraucher bringt, darüber kann man geteilter Meinung sein. Für uns als Stadtwerke gilt jedoch: wir sind für diese Regelung nicht verantwortlich. Wir haben auch zurzeit keine Wahl, andere Bezugskonditionen zu erzielen. Für Sie als Verbraucher hat die Gaspreisbindung aber zumindest den Vorteil, dass die Bezugskosten für Erdgas berechenbar bleiben.

Was ist der Gasfaktor (Umrechnungsfaktor) und wofür wird er benötigt?

Der Gasfaktor dient zur Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens - abzulesen am Gaszähler, Angabe in Kubikmeter (m³) - in die abzurechnenden Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Gasqualität und weiterer Einflussfaktoren wie Druck und Temperatur. Da Erdgas ein "Naturprodukt" ist, ist es möglich, dass sich die Gaszusammensetzung und damit auch der Energiegehalt des Erdgases ändert. Hierdurch kommt es zu Änderungen des Gasfaktors.
Der Transportnetzbetreiber misst kontinuierlich den Brennwert des Gases und ermittelt monatlich den Umrechnungsfaktor. Bei Rechnungserstellung wird der Durchschnittswert der Verbrauchsmonate ermittelt und der Erdgasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet.

Was ist zu tun bei Gasgeruch?

  • Fenster öffnen: Nur bei einem Gas/Luft-Gemisch mit einem Ergasanteil von 5 bis 15 Prozent besteht Explosionsgefahr. Frischluft verhindert, dass die Gaskonzentration steigt. Weder Dunstabzughaube noch Ventilatoren anstellen.
  • Gashahn zudrehen: Wo die Gasleitung ins Haus kommt, befindet sich der Hauptabsperrhahn. Wer sicher ist, dass es nur in seiner Wohnung nach Gas riecht, dreht nur den Hahn am Gaszähler zu.
  • Die SWG benachrichtigen, aber nicht vom eigenen Telefon aus anrufen!
    02562/3022.
    Der Bereitschaftsdienst kommt sofort. Selbst im Zweifelsfall ist es ratsam, den Gasversorger zu verständigen.
  • Funken vermeiden: Rauche und offene Flammen sind tabu. Keine Lichtschalter betätigen, keine Stecker aus Steckdosen ziehen, kein Telefon benutzen. Es könnten funken entstehen.

  • Wasser

"Wie hoch ist der Wasserverbrauch?"

Der Durchschnittsbedarf pro Kopf, der vor drei Jahren noch 145 Liter pro Tag betrug, ist inzwischen auf 128 l/Tag im bundesdeutschen Mittel gesunken.

"Wie ist die Wasserhärte in Gronau?"

Unser Trinkwasser liegt im unteren Feld des Härtebereiches hart. Wir empfehlen Ihnen bei der Waschmitteldosierung den Mittelwert zwischen den Angaben für den Härtebereich mittel und hart. Die Wasserhärte gibt Ihnen einen Überblick über die Wasserhärte im Gronauer Stadtgebiet. Beim Wäschewaschen sollten Sie daher nie mehr Waschmittel zugeben, als auf der Verpackung angegeben ist. Bei normal verschmutzter Wäsche kommen Sie sogar mit weniger Waschmittel aus.

 

  • Abwasser


Gibt es Möglichkeiten um Abwassergebühren zu "sparen"?

Abwassergebühren fallen dem Grunde nach nur an für die Abwassermengen (Abwasser ist Schmutz- und Niederschlagswasser!) an, die tatsächlich der städtischen Kanalisation zugeleitet werden. Daraus lässt sich folgende Möglichkeit zur Reduzierung der Abwassergebühren ableiten:

 "zurückgehaltene Wassermengen"

Die Kanalbenutzungsgebühr wird auf der Grundlage des tatsächlich bezogenen Trinkwassers im Abrechnungszeitraum (= Kalenderjahr) festgesetzt. Werden von diesen bezogenen Wassermengen bestimmte Teilmengen nicht dem Kanal zugeleitet sondern anderweitig auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten, so fallen für diese Teilnmengen keine Abwassergebühren an.
Wenn Sie also mit dem "Stadtwasser" zum Beispiel ihren Garten bewässern, ein Schwimmbecken betreiben, einen Fischteich befüllen oder das Wasser sonst auf Ihrem Grundstück zurückhalten, kann die Abwassergebühr im entsprechenden Umfang gesenkt werden. Damit die zurückgehaltene Wassermenge durch uns anerkannt werden kann, muss ein entsprechender Nachweis geführt werden. Dies ist in der Regel durch den Einbau eines Zwischenzählers an geeigneter Stelle gewährleistet. Natürlich werden auch Wasserverluste aufgrund von Wasserrohrbrüchen anerkannt, wenn Sie auch in diesem Fall nachweisen können, dass diese Wassermengen nicht, eventuell auch nicht über "Umwege" wie z.B. durch das Abpumpen, in den Kanal gelangt sind.
Anerkannt werden allerdings nur Wassermengen, die eine, in der Gebührensatzung festgelegte, "Bagatellgrenze" von 15 cbm überschreiten.