Wasserpreise

Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis und einem Jahresgrundpreis:

Netto

Brutto

Arbeitspreis

1,15 €/m³

1,23 €/m³

Monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises
je Haushalt und gleichzu-
stellenden Kleingewerbebetrieb

5,00 €

5,35 €

Für Gewerbebetriebe, deren Grundpreise nach Zählergrößen abgerechnet werden, gelten folgende monatliche Teilbeträge:

 

Netto

Brutto

Zählergröße

(QN 2,5)

NG

5 m³/h

15,00 €

16,05 €

Zählergröße

(QN 6)

NG

10 m³/h

28,00 €

29,96 €

Zählergröße

(QN 10)

NG

20 m³/h

52,00 €

55,64 €

Zählergröße

(QN 40)

DN

50 mm

64,00 €

68,48 €

Zählergröße

(QN 120)

DN

80 mm

83,00 €

88,81 €

Zählergröße

(QN 180)

DN

100 mm

95,00 €

101,65 €

Zählergröße

(QN 400)

DN

150 mm

141,00 €

150,87 €

Verbundzähler

(QN 35)

DN

50 mm

70,00 €

74,90 €

Verbundzähler

(QN 90)

DN

80 mm

89,00 €

95,23 €

Verbundzähler

(QN 125)

DN

100 mm

107,00 €

114,49 €

Verbundzähler

(QN 250)

DN

150 mm

156,00 €

166,92 €

Das monatliche Vorhalte-Entgelt für einen Reserve- oder Löschwasseranschluss beträgt netto 1,00 EUR/m³ brutto 1,07 EUR/m³ vorgehaltener Stundenleistung. Es wird erhoben unabhängig davon, ob dem Anschluss Wasser entnommen wird oder nicht.

Hydranten-Standrohre werden von den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Das zu entrichtende Entgelt setzt sich zusammen aus dem Verleih- und Bereitstellungsentgelt und dem Arbeitspreis für das entnommene Wasser. Der Arbeitspreis beträgt netto 1,15 EUR/m³, brutto 1,23 EUR/m³.

Das Verleih- und Bereitstellungsentgelt beträgt:

Nettopreis pro Tag

Bruttopreis pro Tag

Für die ersten

2 Tage Entleihzeit

10,00 €

10,70 €

Für die nächsten

3 Tage Entleihzeit

8,00 €

8,56 €

Für die nächsten

5 Tage Entleihzeit

5,00 €

5,35 €

Für die weiteren Tage Entleihzeit

3,00 €

3,21 €

Bei der Aushändigung des Standrohres ist eine Kaution von 300 € je Standrohr zu hinterlegen.

Beträgt die Entleihzeit mehr als 7 Tage, ist das Standrohr wöchentlich zwecks Überprüfung des Zählers bei den Stadtwerken vorzuführen. Die Nichteinhaltung dieser Vorführverpflichtung durch den Kunden berechtigt die Stadtwerke, das Standrohr einzuziehen. Die den Stadtwerken dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Bei der Berechnung des Entgelts bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage unberücksichtigt. Bei Entleihzeiten über 30 Tage können Sondervereinbarungen getroffen werden.

Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von
zurzeit 7 % (Stand Februar 2008).